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BGH, 15.11.1951 - 3 StR 812/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53 Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschriften gegen Münzverbrechen, die Sicherheit des Geldverkehrs und das Vertrauen in diesen wirksam zu schützen (RGSt 67, 294; BGH 3 StR 812/51 v. 15.11.1951), dürfen keine so geschickten Fälschungen vorausgesetzt werden, daß sie mir von besonders geschäftsgewandten Personen erkannt werden.